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Rechte des Fotografen bei unerlaubter Verwendung eines Foto/Bild - Abmahnung, Unterlassung und Schadensersatz.Sie haben als Urheber die Möglichkeit im Rahmen einer Abmahnung folgendes vom Verletzer zu verlangen,sofortiges Unterlassen der verletzenden Handlung,die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten, die Zahlung von Schadensersatz,sowie die Erstattung der für die Verfolgung entstandenen Rechtsanwaltskosten.In jedem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens wenden, der den Nutzer auf die Urheberverletzung und die unerlaubte Nutzung im Rahmen einer Abmahnung hinweist und je nach Ihren Wünschen entweder zur Unterlassung samt Schadensersatz auffordert oder einen rückwirkenden Lizenzvertrag für die Nutzung mit dem Verletzer schließt. Bitte beachten Sie dabei, dass die Kosten der Abmahnung grundsätzlich der Abgemahnte als Rechtsverletzer trägt, so dass Sie kein Kostenrisiko tragen, sondern allein Ihre Rechte als Urheber wahren.

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